Stadt Steinau an der Straße gewährt Vergünstigungen bei dem Erwerb
städtischer Bauplätze
Die Stadt Steinau an der Straße gewährt für die Dauer eines Jahres - also für alle
Grundstückskaufverträge, die bis zum 31.12.2012 geschlossen werden - für den
Erwerb städtischer Bauplätze in den einzelnen Baugebieten Vergünstigungen von
25% auf die reinen Grundstückspreise.
In den zu schließenden Grundstückskaufverträgen wird jedoch eine Bauverpflichtung
innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb sowie eine Rückauflassungsvormerkung für
die Stadt Steinau an der Straße eingetragen für den Fall, dass eine Bebauung
innerhalb der vorgesehenen Frist nicht erfolgt.
Pro Person bzw. Familie wird nur ein Bauplatz veräußert.
Bauplätze werden nicht vergeben an Markler, Bauträger oder Generalunternehmer.
Welche Grundstücke zur Verfügung stehen, kann im Bereich Umwelt und Gesundheit;
Planen, Bauen, Wohnen / Baugebiete entnommen werden. Zur Ermittlung des tatsächlichen
m²-Preises ist von den dort genannten m²-Preisen die Vergünstigung von 25% in Abzug zu
bringen. Auf die Erschließungskosten wird allerdings keine Vergünstigung gewährt.
Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich an den Magistrat der Stadt
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Straße 47, 36396 Steinau an der Straße zu richten.
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Klimaschutzteilkonzept
Im Rahmen der Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten für
a) eigene Liegenschaften,
b) klimafreundliche Abwasserbehandlung und
c) Green-IT Konzept
wird die Stadt Steinau an der Straße, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages,
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert.
Nähere Informationen finden Sie unter "Umwelt/Klimaschutzteilkonzept".
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