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    Stadtverwaltung Steinau
    Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00-12:00 Uhr

    Bürgerbüro
    Montag - Mittwoch von 8:00-17:00 Uhr, Donnerstag von 8:00-18:00 Uhr, Freitag von 8:00-13:00 Uhr

    Verkehrsbüro
    Montag - Donnerstag von 8:30-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr, Freitag von 8:30-13:00 Uhr
    Von April - Oktober zusätzlich Samstag und Sonntag von 13:30-15:30 Uhr

     

    Stadt Steinau an der Straße gewährt Vergünstigungen bei dem Erwerb städtischer Bauplätze

    Die Stadt Steinau an der Straße gewährt für die Dauer eines Jahres - also für alle Grundstückskaufverträge, die bis zum 31.12.2012 geschlossen werden - für den Erwerb städtischer Bauplätze in den einzelnen Baugebieten Vergünstigungen von
     
    25% auf die reinen Grundstückspreise.
     
    In den zu schließenden Grundstückskaufverträgen wird jedoch eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb sowie eine Rückauflassungsvormerkung für die Stadt Steinau an der Straße eingetragen für den Fall, dass eine Bebauung innerhalb der vorgesehenen Frist nicht erfolgt.
     
    Pro Person bzw. Familie wird nur ein Bauplatz veräußert.
     
    Bauplätze werden nicht vergeben an Makler, Bauträger oder Generalunternehmer.
     
    Welche Grundstücke zur Verfügung stehen, kann hier unter Umwelt und Gesundheit; Planen, Bauen,Wohnen /Baugebiete entnommen werden. Zur Ermittlung des tatsächlichen m²-Preises ist von den dort genannten m²-Preisen die Vergünstigung von 25% in Abzug zu bringen. Auf die Erschließungskosten wird keine Vergünstigung gewährt.
     
    Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung schriflich an den Magistrat der Stadt Steinau an der Straße,Brüder-Grimm-Straße 47, 36396 Steinau an der Straße zu richten.
     

    Abholbenachrichtigung Personalausweise und Reisepässe

    Personalausweise, die bis zum 18.01.2012 im Bürgerbüro der Stadt Steinau an der Straße beantragt wurden, können während der Sprechzeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.
    Bitte denken Sie daran, Ihr altes Ausweisdokument bei der Abholung vorzulegen.
     
    Reisepässe, die bis zum 18.01.2012 im Bürgerbüro der Stadt Steinau an der Straße beantragt wurden, können während der Sprechzeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.
    Bitte denken Sie daran, Ihr altes Ausweisdokument bei der Abholung vorzulegen.
     

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     Amtliche Bekanntmachungen 

     zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes "Altstadt Steinau" und
     
    des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan "Altstadt Steinau" 
     
    finden Sie unter Umwelt & Gesundheit, Planen, Bauen, Wohnen - Stadtplanung - Amtliche Bekanntmachung
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