Sonderprogramm Gaststätten
Das Land Hessen fördert auch in diesem Jahr Gaststätten im ländlichen Raum im Rahmen eines Sonderprogramms.
Gefördert werden
- Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9
- Gebühren (z.B. Baugenehmigung)
- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen
- Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto
- Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf)
- Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.
Antragsberechtigt sind:
- Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen) sind.
- Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie abweichend von VV Nr. 1.7.2 zu § 44 LHO im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit – abweichend von der Richtlinie - von mindestens 5 Jahren umfasst.
Die Mindestinvestition beträgt 15.000 €, die Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss.
Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden interessierte Betriebe unter https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036
Kontakt WI Bank
Fon 0 64 41 - 44 79-1210
soprogastro@wibank.de