Die Stadtverordnetenversammlung kann gem. § 62 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden.
Die Anzahl der Mitglieder ist entweder in der Hauptsatzung oder wird durch gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt.
Außer dem Pflichtausschuss, dem Finanzausschuss, hat die Stadt Steinau an der Straße von der Möglichkeit der Bildung zusätzlicher Ausschüsse Gebrauch gemacht, deren Mitgliederzahl durch gesonderten Beschluss festgelegt wurden.
Die Ausschüsse sind reine Hilfsorgane von der Stadtverordnetenversammlung. Ihnen können allerdings bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten widerruflich zur endgültigen Beschlussfassung übertragen werden.
Ausschüsse werden aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung gewählt oder nach dem Benennungsverfahren (Besetzung nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen) besetzt.
Vorsitzender | Frank Amend | BGM |
Stellvertreter |
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Mitglieder | BGM | |
Herbert Frischkorn | SPD | |
Alexander Happ | UBL |