Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Rechtsgrundlagen der Ortsgerichte ist das Ortsgerichtsgesetz.
In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind Ortsgerichte u. a. mit folgenden Aufgaben betraut:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher und privater Urkunden
- Sicherung von Nachlässen
- Aufstellung von Nachlassinventaren
- Erteilung von Sterbefallsanzeigen
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden
Gebühren nach der Gebührenordnung für Ortsgerichte erhoben.