Bedeutung des Magistats
Gemäß § 9 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) besorgt der Gemeindevorstand die laufende Verwaltung. Der Gemeindevorstand führt in Städten die Bezeichnung Magistrat und ist kollegial zu gestalten. Der Magistrat besteht gem. § 65 Hessischer Gemeindeordnung (HGO) aus dem Bürgermeister als Vorsitzender, der/m ehrenamtlichen Ersten Stadträtin/Stadtrat und weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträten deren Anzahl in der Hauptsatzung festgelegt ist.
In Steinau an der Straße besteht der Magistrat aus weiteren acht ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträten.
Funktion | Name | Partei |
Erster Stadtrat | Arnold Lifka | BGM |
Stadtrat | Hans-Jürgen Simon | BGM |
Stadtrat | Marianne Rüttger | SPD |
Stadtrat | Gerald Hofmann | UBL |
Stadtrat | Dietmar Berthold | |
Stadträtin | Riefer |