Rechtsgrundlagen der Ortsgerichte ist das Ortsgerichtsgesetz.
In Ausübung ihres öffentlichen Amtes sind sie u. a. mit folgenden Aufgaben betraut:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher und privater Urkunden,
- Sicherung von Nachlässen,
- Aufstellung von Nachlassinventaren,
- Erteilung von Sterbefallsanzeigen,
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde,
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Tel.: 0170-93 72 457
Sprechstunden immer mittwochs von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Zimmer 4 im Erdgeschoss des Hauses "Am Kumpen 1-3",