Allgemeine Hinweise
Bitte achten Sie bei der Antragstellung für Ausweis- und Passdokumente auf das Vorliegen der entsprechenden Unterlagen. Nur dann kann eine zügige Antragstellung erfolgen.
Bei der Beantragung von mehreren Dokumenten gleichzeitig (z.B. für die ganze Familie) empfehlen wir die Vereinbarung eines Termins, um Wartezeiten zu verkürzen. Termine nach Vereinbarung sind Montag und Mittwoch nachmittags möglich.
Sofern Sie eine Auslandsreise planen, empfehlen wir dringend, sich vor Antragstellung über die Einreisebestimmungen im Reiseland zu informieren. Dies ist über die Homepage des Auswärtigen Amtes oder bei Ihrem Reiseveranstalter möglich. Hier erfahren Sie auch, welche Reisedokumente benötigt werden. Besondere Vorschriften gelten bei Kreuzfahrten, informieren Sie sich hier bei Ihrem Reiseveranstalter.
Für Rückfragen können Sie unser Team vom Bürgerbüro gerne telefonisch unter den Rufnummern (0 66 63) /973-52, -53 oder -54 erreichen.
Personalausweis
Benötigt bei Antragstellung werden:
Bei Personen unter 16 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären. Einen Mustervordruck zum Einverständnis erhalten Sie hier.
Benötigt bei Abholung
Gültigkeit:
Gebühren:
Weitere Informationen zum Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de
Reisepass
Benötigt werden:
Bei Personen unter 18 Jahren muss bei der Antragstellung mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Reisepasses schriftlich erklären. Einen Mustervordruck zum Einverständnis erhalten Sie hier.
Benötigt bei Abholung
Gültigkeit:
Gebühren:
Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit ca. 3-4 Wochen.
Ein Expresspass ist innerhalb von 3 Werktagen lieferbar.
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass kann ab Geburt mit Einverständniserklärung beider Elternteile beantragt werden.
Benötigt werden:
Bei der Antragstellung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Kinderreisepasses schriftlich erklären. Einen Mustervordruck zum Einverständnis erhalten Sie hier.
Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert er seine Gültigkeit als Identitätsdokument, es muss ein neuer Kinderreisepass oder ein anderes Ausweis-/Passdokument beantragt werden.
Gebühren:
Der Kinderreisepass wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 1-3 Werktage. Falls vorhanden ist der alte Kinderausweis oder Kinderreisepass zur Entwertung abzugeben.